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Beglaubigte Übersetzungen für deutsche Behörden
Bestellen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung vollständig online. Ihr Auftrag wird vor Beginn geprüft und von einer in Deutschland ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzungsperson bearbeitet.
Vorab geprüft
Dokument, Sprachpaar und Verwendungszweck
ab 34 €transparenter Einstiegspreis
100 % onlineBestellung und Dokumentenupload
Digital + PostLieferform passend zum Zweck
Persönliche Prüfungvor Beginn der Übersetzung
Häufig bestellt
So funktioniert es
Wählen Sie die Dokumentart und laden Sie gut lesbare Scans oder Fotos hoch.
Wir prüfen Umfang, Sprachpaar, Verwendungszweck, Preis und realistischen Termin.
Sie erhalten die digitale Kopie und – falls benötigt – das unterschriebene Original per Post.
Was „beglaubigt“ bedeutet
Die Übersetzung enthält eine Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Ort, Datum, Status, Unterschrift und gegebenenfalls Stempel der Übersetzungsperson.
Welche Form eine Behörde verlangt, kann vom Verwendungszweck abhängen. Teilen Sie uns deshalb mit, wo das Dokument vorgelegt wird. Eine Apostille oder notarielle Beglaubigung ist eine gesonderte Leistung und nicht automatisch enthalten.
Mehr dazu in den häufigen Fragen →Häufige Fragen
Ist Ihre Frage nicht dabei? Wir prüfen Ihr Dokument gerne persönlich.
Kontakt aufnehmenSie wird von einer nach deutschem Landesrecht ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzungsperson erstellt. Die konkrete Annahme entscheidet jedoch immer die empfangende Stelle. Nennen Sie uns die Behörde, damit wir die Anforderungen vorab prüfen können.
Viele Stellen akzeptieren zunächst eine digitale Kopie, andere verlangen das unterschriebene Original. Klären Sie dies bitte mit der empfangenden Stelle; auf Wunsch versenden wir das Original per Post.
Das hängt von Dokument, Umfang, Sprachpaar und Auslastung ab. Sie erhalten einen realistischen Termin, bevor wir mit dem Auftrag beginnen. Eine Expressbearbeitung wird nur bestätigt, wenn sie tatsächlich möglich ist.
Nein. Eine Apostille bestätigt in der Regel die Echtheit einer öffentlichen Urkunde und wird von der zuständigen Behörde erteilt. Wir prüfen auf Anfrage, ob und an welcher Stelle sie in Ihrem Ablauf benötigt wird.
Bereit für den nächsten Schritt?
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